Die Schweiz hat schon immer von sich abzeichnenden Krisen profitiert. Und während der
DAX Verluste im zweistelligen Bereich eingefahren und der Ölpreis ebenfalls
weiter gesunken ist, wanderten nach Reuters Angaben (09.03.2020) innerhalb nur
einer Woche 2,8 Mrd. Franken in das Schweizer Bankensystem. In Ermangelung von Anlagealternativen wird ein nicht
unerheblicher Teil dieser Gelder mittelfristig in Sachwertanlagen wie Immobilien
investiert werden.
Der Mieter einer "Sondereigentumseinheit" in einer
Wohnungseigentümergemeinschaft wollte eine Eisdiele betreiben. Nach der
Vereinbarung der Eigentümer (laut Teilungserklärung) durfte diese
Einheit als Laden genutzt werden. Also richtete der Mieter eine Eisdiele
ein und verkaufte Eis, Kaffee und weitere Getränke. Für seine Gäste
stellte er sogar Tische und Stühle auf – drinnen und draußen.
Geschirrklappern, Stühlerücken und Unterhaltungen führten zu einer
Geräuschkulisse, die von den Wohnungseigentümern schon bald als sehr
störend empfunden wurde. Schließlich forderten sie den Mieter auf, den
Eisverkauf einzustellen. Doch wer gibt schon freiwillig sein
florierendes Geschäftsmodell auf. Also klagte die
Wohnungseigentümergemeinschaft. – Das zuständige Amtsgericht gab der WEG
Recht. Das Landgericht wies die eingelegte Berufung zurück, ließ aber
die Revision zu. Zu guter Letzt musste sich der Bundesgerichtshof (BGH)
mit dem unerwünschten Ladengeschäft auseinandersetzen.
Quelle www.immobilienscout24.de