Immobilien-Aktiengesellschaften sowie Fonds mit Fokus auf
Geschäftsliegenschaften haben sich weniger gut erholt. Sie liegen seit
Beginn des Jahres mit 7,5 Prozent und mit 9,3 Prozent im Minus.
Die düsteren Aussichten seien auch Investoren nicht verborgen
geblieben, so die CS. Denn die Frage ist: Werden diese verwaisten
Büroflächen irgendwann wieder besetzt? Wie stark werden Finanz- und
Dienstleistungsunternehmen ihre Büroflächen reduzieren, Mitarbeiter im
Homeoffice belassen und Stellen abbauen? Wird der Konsument wieder zum
Offline-Kaufen in den Geschäften in den Einkaufsstrassen zurückkehren?
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Überblick: 360 Grad Cam
Dienstag, 30. Juni 2020
Donnerstag, 25. Juni 2020
Ausländische Versandhändler sollen Waren in jedem Fall versteuern
Ausländische Versandhändler sollen Waren in jedem Fall versteuern
müssen. Darauf pocht der Bundesrat. Weil die bisherigen Regeln nicht
wirksam sind, zieht er die Schraube an.Täglich landen ausländische Pakete in Schweizer
Briefkästen. Lange Zeit waren Kleinsendungen bis zu einem gewissen Wert
von der Mehrwertsteuer befreit, während diese bei inländischen
Online-Händlern in jedem Fall fällig wurde. Um gleich lange Spiesse zu
schaffen, hat der Bund bereits einmal die gesetzlichen Grundlagen
angepasst.
Seit 2019 müssen auch ausländische
Versandhändler Mehrwertsteuer für Kleinwarensendungen abrechnen, wenn
sie hierzulande mehr als 100'000 Franken Umsatz erwirtschaften.
Nach 18 Monaten kommt der Bundesrat
nun zum Schluss, dass die Wirkung begrenzt ist. Zahlreiche ausländische
Online-Händler hätten sich gar nicht als mehrwertsteuerpflichtige
Personen angemeldet, kritisiert der Bundesrat. Er hat deshalb am Freitag
im Rahmen einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes neue Massnahmen
beschlossen, wie es in einer Mitteilung der Eidgenössischen
Steuerverwaltung heisst.
Zur Durchsetzung der neuen
Regeln erhält der Bund weitreichende Befugnisse. Ausländische
Online-Händler, welche die versandten Waren nicht deklarieren und
versteuern, können mit einem Einfuhrverbot belegt werden.
Auch kann der Bund Gegenstände vernichten oder zum Schutz der
Kundinnnen und Kunden die Namen der fehlbaren Unternehmen
veröffentlichten. Die Massnahme dürfte jährlich schätzungsweise 75 bis
100 Millionen Franken in die Bundeskasse spülen. (bzbasel.ch) Quelle www.watson.ch
Dienstag, 23. Juni 2020
EU-Verschuldung hätte auch für die Schweiz Positives
Die 27 EU-Chefs diskutieren am Freitag über einen 750-Milliarden Euro
Corona-Wiederaufbaufonds - inklusive gemeinsamer Schulden. Yvan
Lengwiler, Professor für Geldpolitik an der Universität Basel, sagt,
gemeinsame EU-Schulden wären für die Schweiz positiv.
Trotz
«Konstruktionsfehlern» habe der Euro in den ersten zehn Jahren seines
Bestehens erstaunlich gut funktioniert, sagte Lengwiler im Gespräch mit
der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Doch in Krisenzeiten hätten sich
die Schwachstellen gezeigt: Es fehle eine gemeinsame Fiskalpolitik.
Spätestens
in der letzten Finanzkrise hat man laut dem Geldpolitik-Experten
gesehen, wie problematisch dies ist. Wäre Griechenland nicht Mitglied
des Euroraumes, hätte es seine Währung abwerten können und damit seine
Wettbewerbsfähigkeit erhöht.
Für die EU selbst sieht Lengwiler bei einer gemeinsamen
Verschuldung keine Gefahr - im Gegenteil. «Es ist gefährlich, einem Land
wie Italien, das schrecklich von der Corona-Pandemie getroffen wurden,
nicht zu helfen. Italien
erwartet zu Recht Solidarität von den anderen EU-Staaten. Erhält es
diese Solidarität nicht, kann man sich fragen, ob die italienische
Bevölkerung noch weiter in der EU mitmachen will.»
Ausserdem sei der Austritt Grossbritanniens aus
der EU schon ein grosser Rückschlag für die Staatengemeinschaft. «Ein
Austritt Italiens aus dem Euro oder gar aus der EU wäre eine
Katastrophe. Es wäre dann wohl das Ende des Euro, und vielleicht auch
der EU selber.»
Die Schweiz ihrerseits würde laut dem
Geldpolitik-Experten das Ende des Euros sicherlich überleben, aber die
kurz- und mittelfristigen Turbulenzen wären für alle sehr schmerzhaft.
Eine gemeinsame EU-Verschuldung hätte auch für die Schweiz Positives, so Lengwiler weiter. «Es würde den Euro auf eine solidere Basis stellen und damit den Franken entlasten.» Aktuell leide der Franken nämlich unter dem schwachen Euro.
Der Spielraum der Schweizerischen Nationalbank
sei deswegen sehr gering geworden. Noch tiefere Negativzinsen gingen
kaum, sonst würden die Leute ihr Geld von der Bank nehmen und es unters
Kopfkissen legen. Und eine rasante Erstarkung des Frankens würde
konjunkturelle Risiken mit sich bringen.
«Die Pandemie
könnte so gesehen eine Chance für die EU sein. Es wäre durchaus in der
Logik der Staatengemeinschaft, sich in Krisenzeiten stärker zu
integrieren», sagte Lengwiler. (sda) Quelle www.watson.ch
Donnerstag, 18. Juni 2020
Erwerb von Eigenheim in der Schweiz wird für Junge immer schwieriger
Seit dem Jahr 2000 haben sich die Preise vielerorts verdoppelt, wie
die "NZZ am Sonntag" schreibt. Mit einem durchschnittlichen Einkommen
habe man in der Stadt Zürich vor 20 Jahren noch eine Wohnung mit 109
Quadratmeter Fläche kaufen können. Inzwischen reiche es gerade noch für
48 Quadratmeter.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Immobiliendienstleisters Iazi. Die Analyse berücksichtigt, dass in den letzten 20 Jahren das mittlere Einkommen eines Haushalts von 105'000 auf 121'000 Franken gestiegen ist. In Basel schrumpfte die bezahlbare Fläche von 120 auf 67 und in Bern von 125 auf 79 Quadratmeter. Quelle www.cash.ch/
Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Immobiliendienstleisters Iazi. Die Analyse berücksichtigt, dass in den letzten 20 Jahren das mittlere Einkommen eines Haushalts von 105'000 auf 121'000 Franken gestiegen ist. In Basel schrumpfte die bezahlbare Fläche von 120 auf 67 und in Bern von 125 auf 79 Quadratmeter. Quelle www.cash.ch/
Dienstag, 16. Juni 2020
Kein Nachbarland zwingt Vermieter zu Mietzinssenkungen
In
den Augen des Schweizer Parlaments kann nur ein erzwungener
Mietzinserlass die vom Lockdown betroffenen Betriebe retten.
Interessanterweise lösen alle Nachbarländer das Problem anders. Die Frage, ob die Mieten für Gewerbelokale während einer
Zwangsschliessung geschuldet sind oder nicht, wird in der Schweiz seit
Beginn der Corona-Krise breit diskutiert. Aber nicht nur das: Nachdem
das Parlament vor gut einem Monat seine Arbeit wiederaufgenommen hat,
steht auch die Frage nach einem politischen Eingriff im Raum.
Diverse
National- und Ständeräte sind der Ansicht, dass freiwillige
Einigungen zwischen Mietern und Vermietern das Problem nicht lösen; zu
viele Vermieter kommen ihrer Ansicht nach ihren Mietern nur ungenügend
entgegen, was zu unnötigen Konkursen führe. Sie wollen die Vermieter
deshalb dazu zwingen, ihren von Zwangsschliessungen betroffenen Mietern
60% der Miete zu erlassen; dies bis zu Monatsmieten von maximal 15 000
Fr. Ein Entscheid dazu könnte bereits in der Sommersession fallen, die
kommende Woche beginnt.
Was
der tendenziell liberalen Schweiz an Eingriffen in die
Wirtschaftsfreiheit recht ist, müsste den Regierungen in anderen Ländern
doch eigentlich nur billig sein – möchte man meinen.
Interessanterweise kennt jedoch keiner der Nachbarstaaten ähnliche
Vorstösse. Weder in Deutschland oder Österreich noch in Italien oder
Frankreich macht die Politik Anstalten, in die privaten
Vertragsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter einzugreifen und die
Vermieter zu einem Entgegenkommen zu zwingen.
Warum
ist das so? Schliesslich sind die Gewerbemieter in all diesen Ländern
in einer ähnlichen Situation: Sie waren oder sind jeglicher Einnahmen
beraubt und müssen trotzdem weiterhin für ihre Fixkosten aufkommen.
Haben
im Ausland Mieter und Vermieter selber Lösungen gefunden – so wie es
sich auch der Bundesrat für die Schweiz wünscht und wie es auch
hierzulande in vielen Fällen geschieht? Wurden andere Regelungen
gefunden, die das Problem entschärfen? Oder kommt der Staat für die
Mieten auf?
In Deutschland gibt es zwei wichtige Massnahmen: Zum einen wurde als Teil des im März beschlossenen Corona-Hilfspakets das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu beenden, vorübergehend gesetzlich eingeschränkt: Sie dürfen einem Mieter nicht kündigen, wenn dieser zwischen April und Juni 2020 die Miete wegen der Pandemie nicht bezahlen kann, wobei der Zusammenhang nachzuweisen ist. Die Miete für diese drei Monate bleibt geschuldet, allerdings mit einem grosszügigen Zahlungsaufschub; sie ist bis spätestens Ende Juni 2022 zu begleichen.
In Deutschland gibt es zwei wichtige Massnahmen: Zum einen wurde als Teil des im März beschlossenen Corona-Hilfspakets das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu beenden, vorübergehend gesetzlich eingeschränkt: Sie dürfen einem Mieter nicht kündigen, wenn dieser zwischen April und Juni 2020 die Miete wegen der Pandemie nicht bezahlen kann, wobei der Zusammenhang nachzuweisen ist. Die Miete für diese drei Monate bleibt geschuldet, allerdings mit einem grosszügigen Zahlungsaufschub; sie ist bis spätestens Ende Juni 2022 zu begleichen.
Zum
anderen bekommen Corona-geschädigte Selbständige und Kleinbetriebe (bis
10 Beschäftigte) einmalige Zuschüsse von bis zu 15 000 € für drei
Monate, die teilweise auf Länderebene noch aufgestockt werden. Damit
sollen sie Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten bestreiten können, die
weiterlaufen, während sie kaum mehr Einnahmen hatten und haben.
Für
grössere Unternehmen gibt es wie in der Schweiz Liquiditätshilfen in
Form von günstigen, staatlich garantierten Krediten. Entsprechend
beruhen auch in Deutschland die Hoffnungen darauf, dass Mieter und
Vermieter gemeinsam faire Lösungen finden. Dazu gibt es anekdotische
Evidenz, aber kaum aggregierte Daten.
Der
Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA), der Spitzenverband der
Immobilienwirtschaft, erklärte Anfang Mai, die Vermieter hätten in den
ersten vier Wochen des Shutdown gemessen am Vorjahreswert 70% der
Gewerbemieten verloren. Wie viel davon auf das Kündigungsmoratorium,
vereinbarte Mietkürzungen oder weitere Ursachen zurückgeht, ist nicht
bekannt.
Vom ZIA stammt auch ein Vorschlag für ein «Mietenhilfsprogramm» für Wirtschaftsimmobilien. Laut
diesem könnten Vermieter den Mietern auf Basis einer Vereinbarung bis
zu 50% der monatlichen Miete erlassen. Die Hälfte der Reduktion würden
sie selbst tragen, die andere Hälfte würde ihnen der Staat ersetzen. Die
politische Resonanz dieser Idee ist aber bisher eher gering geblieben –
im Gegensatz zur Schweiz, wo mehrere Kantone (GE, VD, FR, BS) ähnliche
Regelungen kennen. Quelle www.nzz.ch
Donnerstag, 11. Juni 2020
Hohe Ansprüche an Immobilienfinanzierungen
In den gefragten Städten wird es für immer mehr Bürger
der Schweiz schwieriger, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu
erfüllen. Dies berichtete auch die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) mit Verweis auf
den Immobiliendienstleister Iazi. In der Schweiz sind vergleichsweise hohe
Ansprüche an Immobilienfinanzierungen – die sogenannten Tragfähigkeitsklauseln
– geknüpft. Und da sich vielerorts zwar die Immobilienpreise, nicht aber die
Einkommen erhöht hätten, wären Finanzierungszusagen für viele nicht erreichbar.
So schreibt die NZZ, dass sich vielerorts die Preise für Immobilien seit dem
Jahr 2000 verdoppelt hätten. So konnten sich Immobilieninteressenten mit einem
Durchschnittseinkommen in der Stadt an der Limmat vor 20 Jahren noch 109
Quadratmeter Wohnfläche leisten – heute seien es nur noch 48 Quadratmeter.
Unterstellt wurde eine Einkommenssteigerung von 105.000 Franken auf 121.000
Franken.
Dienstag, 9. Juni 2020
Baufinanzierung: Hypothekarzinsen wieder auf Tiefflug
In der Folge
der Verschärfung durch die Coronakrise stiegen die Hypothekarzinsen bis
Ende März 2020 an. Nun sind sie wieder auf Tiefflug,
wie der wie
der Vergleichsdienst Moneyland berichtet. Aktuell
liegen sie bei durchschnittlich 0,93 Prozent für fünfjährige und 1,02
Prozent für zehnjährige Laufzeiten, wie es in einer aktuellen Mitteilung heisst. Damit bieten sich für Immobilienkäufer weiterhin extrem günstige
Konditionen.
Donnerstag, 4. Juni 2020
Zu wenig Einkommen für den Immobilienkauf
Zumindest in den gefragten Städten wird es für immer mehr
Bürger der Schweiz schwieriger, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu
erfüllen.
Dies berichtete auch die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) mit Verweis auf den
Immobiliendienstleister Iazi. In der Schweiz sind vergleichsweise hohe
Ansprüche an Immobilienfinanzierungen – die sogenannten Tragfähigkeitsklauseln –
geknüpft. Und da sich vielerorts zwar die Immobilienpreise, nicht aber die
Einkommen erhöht hätten, wären Finanzierungszusagen für viele nicht erreichbar.
So schreibt die NZZ, dass sich vielerorts die Preise für Immobilien seit dem
Jahr 2000 verdoppelt hätten. So konnten sich Immobilieninteressenten mit einem
Durchschnittseinkommen in der Stadt an der Limmat vor 20 Jahren noch 109
Quadratmeter Wohnfläche leisten – heute seien es nur noch 48 Quadratmeter. „Unterstellt
wurde eine Einkommenssteigerung von 105.000 Franken auf 121.000 Franken.
Dienstag, 2. Juni 2020
Rückgang des Wirtschafswachstums
Auch wenn die Menschen in den unterschiedlichsten
europäischen Ländern langsam wieder zur Normalität wechseln, hat das Coronavirus
die Weltwirtschaft dennoch im Griff. Und die Folgen dürften lange nachhallen: Von Wirtschaftswachstum
dürfte dieses Jahr nicht die Rede sein. In der Schweiz erwartet das
Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einen BIP-Einbruch von 6,7 Prozent.
Aktuell liegt die Arbeitslosenquote bei 3,3 Prozent. Gemäss dem Bundesamt für
Gesundheit gibt es in der Schweiz und Liechtenstein 30.618 bestätigte
Covid-Fälle. 1614 starben in Verbindung damit. Auch die Nachbarländer sind
deutlich von der unsere Nachbarländer sind von der Krise stark betroffen:
Deutschland verzeichnet aktuell 180'051 registrierte Covid-Fälle und 8'041
Todesopfer. Die EU-Kommission sieht für Deutschland einen Rückgang im Wirtschaftswachstum
von 6,5 Prozent. Italien vermeldet ein Minus von 9,5 Prozent, Frankreich von
8,2 Prozent (immer gegenüber dem Vorjahr). Eine deutliche Steigerung der
Arbeitslosenquote sieht die EU-Kommission zudem für Österreich.
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