Vermieten
Sie Ihre Immobilie, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Ob Miete oder
Pacht, gewerblich oder privat: Einkünfte aus Immobilien müssen in der
Steuererklärung angegeben werden. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten von den
Steuern abzugsberechtigt sind.
Vom
steuerbaren Einkommen abziehbar
Hypothekarzinsen
Unterhaltskosten:
werterhaltende Maßnahmen, Instandstellungen oder
Reparaturen
Jährliche
Prämien für Versicherungen gegen Sachschaden (Brand, Wasser und Glas)
und Gebäudehaftpflicht
Liegenschaftssteuer
Kehricht-
und Abwassergebühren
Beiträge
für Strassenunterhalt
Kosten
für Verwaltung durch Dritte (Erhebung der Mietzinse, Betreibungen,
Ausweisungen etc.)
Entschädigung
für Hauswärter
kantonal
geregelt: Gartenunterhalt
Investitionen
in energiesparende Massnahmen am Gebäude
Quelle www.immoscout24.ch