Donnerstag, 27. August 2020

Mieteinnahmen versteuern


Vermieten Sie Ihre Immobilie, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Ob Miete oder Pacht, gewerblich oder privat: Einkünfte aus Immobilien müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten von den Steuern abzugsberechtigt sind.

Vom steuerbaren Einkommen abziehbar
Hypothekarzinsen
Unterhaltskosten: 
werterhaltende Maßnahmen, Instandstellungen oder Reparaturen
Jährliche Prämien für Versicherungen gegen Sachschaden (Brand, Wasser und Glas) und Gebäudehaftpflicht
Liegenschaftssteuer
Kehricht- und Abwassergebühren
Beiträge für Strassenunterhalt
Kosten für Verwaltung durch Dritte (Erhebung der Mietzinse, Betreibungen, Ausweisungen etc.)
Entschädigung für Hauswärter
kantonal geregelt: Gartenunterhalt
Investitionen in energiesparende Massnahmen am Gebäude 

Dienstag, 25. August 2020

Hauskauf steuerlich optimieren

Der Kauf einer Bestandsimmobilie ist meist mit Umbauten, Renovationen oder Modernisierungen verbunden. Dabei gilt, dass wertvermehrende Aufwendungen bei der Einkommenssteuer nicht abzugsfähig sind. Lediglich der werterhaltende Teil der Kosten ist steuerlich absetzbar.

Für Abzüge ist der Steuerpflichtige beweispflichtig. Bewahren Sie deshalb alle Rechnungen auf und machen Sie Fotos vom Zustand der Immobilie vor der Renovation. Unser Tipp: Bei grösseren Umbauten lohnt sich eventuell eine Verteilung der Arbeiten auf mehrere Jahre.
Bei Hauskäufen galt für die ersten fünf Jahre die so genannte «Dumont-Praxis». Normalerweise abzugsfähige, werterhaltende Renovationen gelten nach dieser Gerichtspraxis in den ersten fünf Jahren nach Kauf grundsätzlich als wertvermehrend und sind somit bei der direkten Bundessteuer nicht abzugsfähig. Inzwischen wurde die «Dumont-Praxis» vom Bundesgericht gelockert, andererseits für alle kantonalen Einkommenssteuern vorgeschrieben. Im Bundesparlament sind die entsprechenden Gesetzesänderungen zur Abschaffung dieser Einschränkung unterwegs, sie sind allerdings noch nicht beschlossen. Es lohnt sich also, aufzupassen und nicht dringende Renovationen etwas aufzuschieben. Quelle www.immoscout24.ch

Donnerstag, 20. August 2020

Baubranche erhält Dämpfer

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, hatte die Baubranche im vergangenen Mai mit einem Auftragsrückgang zu kämpfen. So gingen im Bauhauptgewerbe 8,4 Prozent weniger Aufträge ein. In den ersten fünf Monaten sank der Auftragseingang preisbereinigt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,5 Prozent. Gegenüber dem Vormonat gingen im Mai 5,7 Prozent weniger Order ein. Im Vergleich zum Februar, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, war der Auftragseingang um 13,3 Prozent niedriger.

Dienstag, 18. August 2020

Deutsche Immobilienpreise steigen trotz Corona


Wie das Hamburger Gewos Institut veröffentlichte, konnte selbst Corona den Boom am deutschen Immobilienmarkt nicht aufhalten. Dabei stiegen die Immobilienpreise genauso an wie die Mieten. Diese verteuerten sich durchschnittlich um bis zu 3,6 Prozent und liegen nun bei 7,47 Euro je Quadratmeter. Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen stiegen im Schnitt um etwa 1,8 Prozent und liegen nun bei 2183 Euro je Quadratmeter. Auch Einfamilienhäuser verteuerten sich nochmals zum Vorjahr. Als Gründe werden das weiterhin knappe Angebot sowie das anhaltend niedrige Zinsniveau genannt.

Donnerstag, 13. August 2020

Hypothek: lange oder kurze Laufzeit?

Gründe für eine lange Laufzeit

Gerade in Zeiten niedriger Hypothekarzinssätze spricht vieles für lange Zinsbindungen jenseits der klassischen Laufzeit von 10 Jahren. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:
  • Sicherheit bei der monatlichen Rate
  • langfristige Planungssicherheit
  • Schutz vor kurzfristiger Zinserhöhung
  • die aktuell flache Zinskurve
Für langfristige Finanzierungen werden meist nur minimale Zinsaufschläge erhoben, die sich bei steigendem Zinsniveau recht schnell wieder amortisieren.

Gründe für eine kurze Laufzeit

Auch eine Immobilienfinanzierung mit kurzer Laufzeit hat Vorteile. Generell gilt die Regel: Je kürzer die Laufzeit, desto niedriger die Hypothekarzinssätze und desto geringer die monatliche Belastung. Modelle mit kurzer Laufzeit versprechen:
  • flexible Reaktion auf Zinssatzänderungen
  • hohe Tilgungsrate und damit schnelle Rückzahlung
  • Aufschläge für lange Laufzeiten entfallen
Ausserdem machen kurze Finanzierungslaufzeiten einen schnellen Wechsel zu einem günstigeren Finanzierungsanbieter oder zu einem anderen Finanzierungsmodell eher möglich. Quelle www.immoscout24.ch

Dienstag, 11. August 2020

Altersgeld zur Finanzierung von Wohneigentum

Beim Vorbezug von Altersvorsorgegeldern gelten gewisse Einschränkungen. So dürfen die Freizügigkeitsgelder nur alle fünf Jahre für selbstbewohntes Wohneigentum bezogen werden. Zudem müssen die Tranchen mindestens 20'000 Franken betragen.Auch sind Rückzüge ab dem 50. Lebensjahr nur noch bis zur Hälfte des angesparten Kapitals möglich. Ab dem 60. Lebensjahr sind Vorbezüge aus der 2. Säule gar nicht mehr zulässig. 

Quelle www.immoscout24.ch

Donnerstag, 6. August 2020

Hypothek beim Immobilienkauf

Wenn Sie für Ihren Immobilienkauf eine Hypothek aufnehmen, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren für das Erstellen eines Schuldbriefes rechnen. Dabei handelt es sich um eine Sicherheit für Ihre Bank: Falls Sie Ihre Rechnungen irgendwann nicht mehr zahlen können, darf die Bank Ihr Grundstück verpfänden. Auch dieser Schuldbrief muss im Grundbuch eingetragen werden – und auch dafür fallen Kosten an. Meist sind das zwischen 0,1 und 0,3 Prozent Ihrer Hypothekarschuld. Genauere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt. Beachten Sie unbedingt: Die bisher vorgestellten Zusatzkosten wurden jeweils zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Für das Erstellen eines Schuldbriefs müssen Sie als Käufer aber ganz alleine aufkommen. Klären Sie beim Verkäufer deshalb ab, ob es allenfalls die Möglichkeit gibt, einen bestehenden Schuldschein zu übernehmen. Quelle: immoscout24

Dienstag, 4. August 2020

Notariatskosten beim Immobilienkauf


Wenn Sie ein Haus kaufen, brauchen Sie zwingend die Unterstützung eines zertifizierten Notars. Denn nur wenn der Kaufvertrag beglaubigt ist, wird der nötige Eintrag im Grundbuch vorgenommen. Dafür müssen Sie den Notar natürlich bezahlen. Wie hoch diese Notariatskosten sind, ist ganz unterschiedlich. Einige Kantone haben ein fixes Honorar festgelegt, das proportional zum Kaufpreis berechnet wird. Andernorts übernehmen freischaffende Notare diesen Dienst – und das zu ganz unterschiedlichen Preisen. In einem solchen Fall lohnt es sich, die Ansätze der einzelnen Notariate zu vergleichen. Im Allgemeinen bewegen sich diese Kosten zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Kaufpreises. Sie werden normalerweise zwischen Käufer und Verkäufer gleichmässig aufgeteilt.Quelle www.immoscout24.ch