Meist überweist der Käufer am Tag der
Unterzeichnung beim Notar eine Anzahlung von einem Fünftel des
Kaufpreises. Der Kaufvertrag sollte die Vorweisung eines
unwiderruflichen Zahlungsversprechen der Bank vorsehen, das vor dem
Eintrag ins Grundbuch vorliegen muss. Anschliessend folgen die
Schlüsselübergabe und ein allfälliger Übergabetermin vor Ort, mit der
Übergabe aller Unterlagen. Dann müssen Sie nur noch an die Deklaration
für die definitive Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern denken, die
Sie innerhalb von 30 Tagen einreichen müssen. Quelle: www.immoscout24.ch
Überblick: 360 Grad Cam
Donnerstag, 29. Oktober 2020
Wann ist der Immobilienkauf abgeschlossen?
Dienstag, 27. Oktober 2020
Hypothek: Hausverkauf mit Grundschuld
- Übertragung der Hypothek auf die neue Immobilie – ein gängiges, von den meisten Banken ermöglichtes Vorgehen
- Übernahme der Hypothek durch den Käufer – ist dann möglich, wenn die Bank den Käufer als neuen Schuldner akzeptiert
Donnerstag, 22. Oktober 2020
Grundstückgewinnsteuer: In allen Kantonen unterschiedlich
Wer in der Schweiz ein Haus verkauft, zahlt eine Grundstückgewinnsteuer. Sie wird in allen Kantonen unterschiedlich berechnet. Ein Hausverkauf ist nicht unkompliziert. Da wollen Absprachen getroffen, Formalitäten erledigt und Kosten budgetiert werden. Als Verkäufer kommen Sie zum Beispiel nicht darum herum, sich mit der Grundstückgewinnsteuer zu befassen. Der Betrag, den Sie dafür einrechnen müssen, unterscheidet sich je nach Kanton, in dem Ihre Liegenschaft steht.
Die Grundstückgewinnsteuer basiert auf dem Grundstückgewinn. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem jetzigen Verkaufspreis. Alle Beträge, die Sie in das Haus investiert und die zu dessen Wertsteigerung beigetragen haben – für ein neues Dach zum Beispiel – werden dabei zum Kaufpreis dazu gerechnet.
Fast in allen Kantonen gilt, dass die Grundstückgewinnsteuer umso tiefer ausfällt, je länger Sie im verkauften Haus gewohnt haben. Und wenn Sie innert einer bestimmten Frist – wiederum gemäss kantonaler Regelung, meist ein bis fünf Jahre – ein anderes Haus kaufen, können Sie die Grundstückgewinnsteuer aufschieben, bis Sie auch das nächste Haus verkaufen.
Quelle: www.immoscout24.ch
Dienstag, 20. Oktober 2020
Renovierung Eigenheim – Rücklagen schaffen
Immobilienscout: Statistisch gesehen hat jedes Bauteil eine individuelle Lebensdauer und ein eigenes Alterungsverhalten. Als Eigentümer verlängern Sie durch regelmässige Pflege und Unterhaltung die Nutzungsdauer einzelner Bauteile.
Durchschnittliche Nutzungsdauer von Gebäudeteilen
- Steildach: 40 bis 50 Jahre
- Flachdach: 25 bis 30 Jahre
- Fassade: 40 bis 55 Jahre
- Bad: 35 bis 50 Jahre
- Küche: 25 bis 35 Jahre
- Innenausbau Substanz: 35 bis 50 Jahre
- Innenausbau Oberflächen: 15 bis 30 Jahre
- Radiatoren/Bodenheizung: 55 bis 70 Jahre
- Heizung: 20 bis 30 Jahre
- Elektro: 45 bis 55 Jahre
- Fenster/Aussentüren: 30 bis 40 Jahre
Donnerstag, 15. Oktober 2020
Parkplatzangebot in grossen Städten soll abgebaut werden
Durch konsequente Verknappung der Parkplätze am Zielort sollen ÖV, Fuss- und Veloverkehr gefördert werden, heisst es in dem Entwurf. Anstelle von Parkplätzen in Stadtzentren soll es «Verkehrsdrehscheiben» geben. Gemeint sind Bahnhöfe in Agglomerationen, die viele Parkplätze aufweisen und strassenseitig gut erschlossen sind. Dort soll künftig auf den ÖV umgestiegen werden. In seiner definitiven Fassung wird der Sachplan verbindlich sein, Behörden aller Stufen müssen ihn einhalten.
Gegen dieses Vorhaben regt sich bereits Widerstand. So sei die Stossrichtung der Vorlage nicht gewerbefreundlich, heisst es etwa beim Gewerbeverband. Zum einen werde der innerstädtische Detailhandel leiden, weil die Menschen künftig eher in die Einkaufszentren fahren würden, wo sie leicht Parkplätze finden. Auch Handwerker und Gewerbetreibende von ausserhalb, die in den Städten auf Parkplätze angewiesen seien, wären davon betroffen. Quelle www.immobilienbusiness.chDienstag, 13. Oktober 2020
Angebot steigt im Tessin und der Genferseeregion am stärksten
Die schweizweit höchste Leerwohnungsziffer hat der Kanton Solothurn mit 3,22%; es ist der einzige Kanton über der Drei-Prozent-Marke. Hohe Leerstandsquoten stellte das BFS zudem in den Kantonen Tessin (2,71%), Aargau (2,65%) und Jura (2,52%) fest. Die tiefste Ziffer wurde im Kanton Genf registriert (0,49%). Auch in den Kantonen Zug (0,70%), Zürich (0,91%), Obwalden (0,92%) und Basel-Stadt (0,96%) sind die Leerwohnungsziffern tief.
In absoluten Zahlen ist im Kanton Waadt die Anzahl der Leerwohnungen am stärksten gestiegen – um 1.187 Wohnungen. Die meisten unbesetzten Wohnungen gab es indes im Kanton Bern mit 10.678 Einheiten. Die grösste Angebotsverknappung vermeldeten der Kanton Graubünden (–480 Einheiten) und der Kanton Schaffhausen (–218 Einheiten). Insgesamt erhöhten sich die Leerstände in 15 Kantonen, in 11 Kantonen nahmen sie ab. (ah) Quelle www.immobilienbusiness.ch
Donnerstag, 8. Oktober 2020
Wann benötigt man eine zweite Hypothek?
Eine erste Hypothek deckt höchstens 65 % des Objektkaufpreises. Wenn Sie den Rest nicht vollständig mit Eigenmitteln finanzieren können, deckt eine zweite Hypothek die verbleibende Lücke. Sie muss innerhalb eines vorbestimmten Zeitraums (höchstens 15 Jahre) und sicher bis zum Ende des 65. Lebensjahres abbezahlt werden.
Dienstag, 6. Oktober 2020
Welche Hypothekarmodelle gibt es?
Banken und Versicherung bieten in der Regel drei gängige Hypothekarmodelle.
Die Festhypothek
Sie finanzieren Ihre Immobilie über eine vereinbarte Laufzeit von meist 2 bis
20 Jahren. 10 Jahre sind die häufigste Wahl. Der Zins wird zu Beginn festgelegt
und ändert sich nicht. Sie können die Kosten fest budgetieren, was Ihnen eine
gewisse Planungssicherheit gibt.
Die Geldmarkthypothek (auch Libor-Hypothek)
Der Hypothekarzins errechnet sich aus dem tagesaktuellen Libor-Zinssatz und
einer fest vereinbarten Marge (Gewinnspanne). Er ändert sich also ständig.
Diese Hypothek ist dann interessant, wenn Sie auf fallende Zinsen setzen und
davon profitieren möchten.
Die variable Hypothek
Da keine feste Laufzeit vorbestimmt wird, eignet sie sich besonders für eine
kurzfristige Überbrückung sowie für kleinere Beträge, für die Sie keine andere
Hypothek erhalten. Dafür ist der Zins aber deutlich höher. Er richtet sich nach
dem allgemeinen Zinsniveau und kann vom Finanzinstitut jederzeit angepasst
werden. Quelle www.immoscout24.ch