Donnerstag, 25. Februar 2021

Betrieb erhalten Mietzinserlass von 60 %.

  • Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie ihren Betrieb haben schliessen müssen, erhalten einen Mietzinserlass von 60 %.

Der Mietzins-Teilerlass umfasst:

  • Zeitraum
    • Dauer der behördlichen Schliessung
  • Betroffene Mietverhältnisse
    • Mieten von bis zu CHF 20’000 im Monat
  • Tragung
    • Mieter schulden nur noch 40 % der Miete
    • Die restlichen 60 % der Miete soll der Vermieter „tragen“.

Damit hat das „Hin und Her“ um den Mietzinserlass für die vom Coronavirus besonders stark betroffenen Unternehmen ein Ende gefunden.

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, den hiefür nötigen Gesetzesentwurf zu erarbeiten.

Quelle:  www.law-news.ch

 

Dienstag, 23. Februar 2021

Immobilie mieten

Schweizer Mietimmobilien sind meist gut ausgestattet. So ist es üblich, dass Mietwohnungen und -häuser über eine bereits eingebaute Küche und meist auch über eine Waschküche mit Waschmaschinen für alle Parteien verfügen. Die eigene Waschmaschine und Küche können also in der Regel in der Regel in der alten Wohnung bleiben und verkauft oder abgegeben werden.

Donnerstag, 18. Februar 2021

Immobilientransaktion nach der Pensionierung

Jede dritte Person mit Eigenheim plant nach der Pensionierung eine Immobilientransaktion. Mehr als jede dritte Person mit Wohneigentum plant, die Immobilie nach der Pensionierung  zu  verkaufen.  Die  Pläne  danach  reichen  vom  Kauf  einer  kleineren  Liegenschaft  (18 %) bis zum Umzug in ein Mietobjekt oder in eine Wohnung mit altersgerechten Dienst-leistungen (jeweils 6 %). Doch auch Kontinuität steht hoch im Kurs. So möchten über die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer nach der Pensionierung in der bestehenden Liegenschaft bleiben. Das ist eine Steigerung um neun Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr und 22 Prozentpunkte mehr als noch 2018.Je näher die Pensionierung rückt, desto grösser der Wunsch, im Eigenheim zu bleiben. Bei  den  25-  bis  40-Jährigen  sind  es  34  Prozent,  bei  den  angehenden  Pensionären  mit  79 Prozent die überwiegende Mehrheit. Quelle:  Wohntraumstudie

Dienstag, 16. Februar 2021

Immobilienpreise für Einfamilienhäuser steigen um 2.30%

Die Preise für Einfamilienhäuser stiegen im 2. Halbjahr 2020 um 2.30 Prozent. Die durchschnittliche Rendite für Wohnungen in Schweizer Gemeinden liegt bei 3.00 Prozent. 78 Prozent der Hypothekarvolumen werden für 10 Jahre und länger abgeschlossen. Der Anteil der Hypothekarabschlüsse bei Banken liegt bei 68 Prozent. Quelle: moneypark.ch

Donnerstag, 11. Februar 2021

Mit einer Verschärfung der Lex Koller schadet man Schweizer Unternehmen

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat eine parlamentarische Iniative beschlossen, um die «Lex Koller» befristet anzupassen und auf gewerblich genutzte Immobilien auszudehnen. Ziel sei, zu verhindern, dass die Grundstückpreise wegen der Corona-Krise unter Druck geraten, heisst es.

Um zu verhindern, dass in Not geratene Unternehmen ihre Betriebsliegenschaften günstig an ausländische Privatpersonen oder Unternehmen verkaufen müssen, will die zuständige Nationalratskommission die «Lex Koller» in der Covid-19-Pandemie befristet anpassen und auf gewerblich genutzte Immobilien ausdehnen. Die Kommission hat mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen. Die Initiative geht nun zur Prüfung an die Rechtskommission des Ständerats. Abzuwarten bleibt, wie sich die Rechtskommission des Ständerats und – im Falle einer Annahme der Initiative – das Schweizer Parlament in dieser Angelegenheit positionieren werden.

Werde die Initiative angenommen und die Gesetzesänderung für dringlich erklärt, könne diese innerhalb weniger Monate vom Schweizer Parlament verabschiedet und in Kraft gesetzt werden, kommentieren Rechtsanwälte der Kanzlei Lenz & Staehelin auf dem Newsportal Mondaq.com.

Sie verweisen darauf, dass in der Schweiz seit Juni 2020 eine Sondersituation nach Artikel 6 des Epidemie-Gesetzes gilt: Die von der Komitee-Initiative geforderte Änderung der Lex Koller würde daher den direkten Erwerb von Geschäftsliegenschaften durch Personen im Ausland für mehrere Jahre verbieten; auch bei M&A-Transaktionen, die zu einem indirekten Erwerb von Geschäftsliegenschaften durch den Kauf von entsprechenden Gesellschaftsanteilen führen, wäre die Anwendbarkeit der Lex Koller in jedem Fall genau zu prüfen, insbesondere dann, wenn bewilligungspflichtige Liegenschaften (d.h. neu auch Geschäftsliegenschaften) mehr als ein Drittel der Aktiven der Zielgesellschaft ausmachen.

Gemäss Traktandenliste der Rechtskommission des Ständerats soll das Thema «Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller vorübergehend auf Betriebsstätte-Grundstücke ausdehnen» an der Sitzung am Montag, 22. Februer 2021, behandelt werden.

In der Immobilienbranche stösst die Initiative auf wenig Verständnis. «Mit einer Verschärfung der Lex Koller schadet man Schweizer Unternehmen. Hat ein Betrieb aufgrund von Corona einen Liquiditätsengpass, so sollte ihm an erster Stelle mit Darlehen geholfen werden. Ist dies nicht möglich, so darf man nicht auch noch den Kreis potentieller Kaufinteressenten dadurch verkleinern, dass man ausländische Käufer ausschliesst», sagt Beate Lichner, MRICS, Geschäftsführerin der Lichner Projects GmbH. «Könnte es sein, dass ‹Corona› hier ein Vorwand ist, um die Verschärfung der Lex Koller wieder generell zum Thema zu machen? Honi soit qui mal y pense!» 

Quelle: https://www.immobilienbusiness.ch










Dienstag, 9. Februar 2021

Schweizer Immobilien: Stabilität und Widerstandsfähigkeit auch zu Corona-Zeiten

Zahlreiche institutionelle und private Investoren  suchten  derzeit  nach  attraktiven Anlagemöglichkeiten –  wobei  sich  wie  oft  in  Krisenzeiten  die  Nachfrage  vermehrt  auf  das  Core-Segment in Begleitung von lang laufenden  Mietverträgen   mit   Mietern   der  öffentlichen  Hand  oder  von  krisenresistenten   Branchen  konzentriere.  «Die  Schweizer  Flächen-  und  Investitionsmärkte  bewiesen  selbst  in Zeiten mit hoher Unsicherheit einmal  mehr  ihre  Stabilität  und  Widerstandsfähigkeit»,   kommentiert   Jan   Eckert, CEO Schweiz und Head Capital  Markets  Germany,  Austria,  Switzerland   bei   JLL,   die   Entwicklung.   «Der  Wirtschaftseinbruch  hat  zwar  Spuren  hinterlassen.  Gerade  im  internationalen  Vergleich  haben  sich  die Schweizer Immobilienanlagen jedoch überdurchschnittlich beständig gezeigt  und  sind  ihrem  Ruf  als  ‹sicherer Hafen› gerecht geworden. Quelle: www.immobilienbusiness.ch

Dienstag, 2. Februar 2021

Immobilienmarkt: Schweizer Volkswirtschaft erwies sich im Corona-Jahr als robust

Die Schweizer Volkswirtschaft erwies sich im Corona-Jahr robuster als die vieler anderer Länder und auch der Schweizer Immobilienmarkt wurde einmal mehr seinem Ruf als «sicherer Hafen» gerecht. Auf den Transaktionsmärkten kam es 2020 bedingt durch die Covid-19-Pandemie und Lockdowns allenfalls zu Verzögerungen. Das Transaktionsvolumen blieb in etwa auf der Höhe des Vorjahres, auch das Preisniveau blieb stabil. Anders sieht es auf den Vermietungsmärkten aus: Abgesehen vom Wohnimmobilienmarkt in Zentrumslagen und dem Bürosegment in den CBDs der grösseren Städte, harzten die Vermietungsmärkte – wie in einer Rezession nicht anders zu erwarten. Doch mit der Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen die neuartigen Corona-Viren zeichnet sich ein Ende der Pandemie ab – und so hat das neue Jahr wirtschaftlich gesehen mit Optimismus begonnen: Ökonomen gehen aufgrund der absehbaren Eindämmung der Pandemie von einem starken und raschen Konjunkturaufschwung aus. Behalten sie mit ihrer Einschätzung recht, dürfte dies über kurz oder lang auch zu sinkenden Leerstandsquoten führen. Mit ein Grund, weshalb Immobilienprofessionals die Schweiz jüngsten Umfragen zufolge auch 2021 als einen «attraktiven bis sehr attraktiven Immobilienmarkt» einschätzen. Quelle: Immobilienbrief/B.Wüst