Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N)
hat eine parlamentarische Iniative beschlossen, um die «Lex Koller»
befristet anzupassen und auf gewerblich genutzte Immobilien auszudehnen.
Ziel sei, zu verhindern, dass die Grundstückpreise wegen der
Corona-Krise unter Druck geraten, heisst es.
Um zu verhindern, dass in Not geratene Unternehmen ihre
Betriebsliegenschaften günstig an ausländische Privatpersonen oder
Unternehmen verkaufen müssen, will die zuständige Nationalratskommission
die «Lex Koller» in der Covid-19-Pandemie befristet anpassen und auf
gewerblich genutzte Immobilien ausdehnen. Die Kommission hat mit 22 zu 0
Stimmen bei 2 Enthaltungen eine entsprechende parlamentarische
Initiative beschlossen. Die Initiative geht nun zur Prüfung an die
Rechtskommission des Ständerats. Abzuwarten bleibt, wie sich die
Rechtskommission des Ständerats und – im Falle einer Annahme der
Initiative – das Schweizer Parlament in dieser Angelegenheit
positionieren werden.
Werde
die Initiative angenommen und die Gesetzesänderung für
dringlich erklärt, könne diese innerhalb weniger Monate vom Schweizer
Parlament verabschiedet und in Kraft gesetzt werden, kommentieren
Rechtsanwälte der Kanzlei Lenz & Staehelin auf dem Newsportal
Mondaq.com.
Sie verweisen darauf, dass in der Schweiz seit Juni 2020 eine
Sondersituation nach Artikel 6 des Epidemie-Gesetzes gilt: Die von der
Komitee-Initiative geforderte Änderung der Lex Koller würde daher den
direkten Erwerb von Geschäftsliegenschaften durch Personen im Ausland
für mehrere Jahre verbieten; auch bei M&A-Transaktionen, die zu
einem indirekten Erwerb von Geschäftsliegenschaften durch den Kauf von
entsprechenden Gesellschaftsanteilen führen, wäre die Anwendbarkeit der
Lex Koller in jedem Fall genau zu prüfen, insbesondere dann, wenn
bewilligungspflichtige Liegenschaften (d.h. neu auch
Geschäftsliegenschaften) mehr als ein Drittel der Aktiven der
Zielgesellschaft ausmachen.
Gemäss Traktandenliste der Rechtskommission des Ständerats soll das
Thema «Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller vorübergehend auf
Betriebsstätte-Grundstücke ausdehnen» an der Sitzung am Montag, 22.
Februer 2021, behandelt werden.
In der Immobilienbranche stösst die Initiative auf wenig Verständnis.
«Mit einer Verschärfung der Lex Koller schadet man Schweizer
Unternehmen. Hat ein Betrieb aufgrund von Corona einen
Liquiditätsengpass, so sollte ihm an erster Stelle mit Darlehen geholfen
werden. Ist dies nicht möglich, so darf man nicht auch noch den Kreis
potentieller Kaufinteressenten dadurch verkleinern, dass man
ausländische Käufer ausschliesst», sagt Beate Lichner, MRICS,
Geschäftsführerin der Lichner Projects GmbH. «Könnte es sein, dass
‹Corona› hier ein Vorwand ist, um die Verschärfung der Lex Koller wieder
generell zum Thema zu machen? Honi soit qui mal y pense!»
Quelle: https://www.immobilienbusiness.ch