Immobilien-Besitzer können in der Schweiz Steuern sparen. Seien es
werterhaltende Arbeiten, Unterhaltskosten, Versicherungsprämien,
Verwaltungskosten, Erneuerungsfonds-Einlagen und Hpothekarkosten.
Ende März lief die offizielle Frist für die Einreichung der
Steuererklärung ab. Egal, ob der Steuerpflichtige die Erklärung einem
Profi überlassen oder sie selber ausgefüllt hat – als Eigenheimbesitzer,
als Eigenheimbesitzerin ist es grundsätzlich wichtig, alle
Optimierungsmöglichkeiten zu kennen.
Unterhalts-/Instandsetzungskosten
Werterhaltende Arbeiten und Unterhaltskosten dürfen immer von den
Steuern abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Malerarbeiten, ein
neues Dach oder der Ersatz des kaputten Kühlschranks. Wer einen Neubau
gekauft und noch keine werterhaltenden Arbeiten vorgenommen hat, hat
dennoch eine Abzugsmöglichkeit. Bei Immobilien, die jünger als zehn
Jahre alt sind, können zehn Prozent des Eigenmietwerts als Pauschalabzug
abgezogen werden.
Für ältere Liegenschaften sind es üblicherweise 20 Prozent. Wenn jedoch
während des Jahres viele Renovationsarbeiten getätigt wurden, lohnt sich
immer eine direkte Gegenüberstellung der effektiven Kosten zum
Pauschalabzug. Aber Achtung: Sobald eine Ausgabe, wie beispielsweise
eine grössere Küche, den Wert der Liegenschaft erhöht, kann der Betrag
nicht von den Steuern abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt jedoch: Dient
die wertvermehrende Ausgabe der Umwelt und werden damit die
Energiekosten der Liegenschaft gesenkt, ist der Steuerabzug möglich.
Versicherungsprämien und anderes
Je nach Kanton können auch die Versicherungsprämien für die
Gebäudeversicherung, für Sachversicherungen und für die
Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer
Stockwerkeigentum besitzt, kann ebenso die Einzahlungen in den
Erneuerungsfonds als Abzug geltend machen. Da die kantonalen
Unterschiede aber doch stark variieren, lohnt es sich, die kantonalen
Wegleitungen genau durchzulesen und gegebenenfalls beim Steueramt direkt
nachzufragen.
Eigenmietwert und Hypothekarzinsen
Bei selbstbewohntem Wohneigentum wird der Eigenmietwert der Immobilie
zum steuerbaren Einkommen dazugerechnet. Der Eigenmietwert wird
periodisch geschätzt und beträgt circa 60 bis 70 Prozent des jährlichen
Betrags, den ein Mieter für dieses Objekt zahlen würde. Dafür dürfen die
Hypothekarzinsen aber zu 100 Prozent von den Steuern abgezogen werden.
Bei den seit Jahren tiefen Zinsen gleichen die Schuldzinsen den
Eigenmietwert aber nicht mehr aus. Aus diesem Grund ist es umso
wichtiger, alle möglichen Abzugsmöglichkeiten zu nutzen, damit dieses
fiktive Einkommen die Steuerrechnung nicht zu sehr erhöht.