Beim Mietkauf wird zunächst einmal ein Mietvertrag geschlossen. Dieser enthält gleichzeitig eine Option oder manchmal auch die Verpflichtung die Immobilien zu kaufen. Bei der konkreten Ausgestaltung gibt es viele Varianten. Es kann etwa eine Anzahlung auf die Immobilie geleistet werden und der Kaufinteressent zieht zunächst als Mieter in die Wohnung oder das Haus ein. Bei diesem Konstrukt wird neben der monatlichen Miete eine kleine Rate aufgeschlagen, die später auf den Kaufpreis angerechnet wird. Der zu zahlende monatliche Gesamtbetrag bleibt, mit Ausnahme notwendiger und gesetzlich zulässiger Mieterhöhungen und abgesehen von den Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gleich.
Die Immobilie wird erst dann auf den Mieter übertragen, wenn der zuvor vereinbarte Kaufpreis abbezahlt ist. Sonderzahlungen auf den Kaufpreis können ebenfalls vereinbart werden. In anderen Verträgen wiederum, kann leistet der Mieter ebenfalls eine Anzahlung und zahlt jedoch keine monatliche Rate. Er kann dann spätestens nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit entscheiden, ob er die Immobilien kaufen will. Entscheidet sich der Mieter dagegen, erhält er die geleistete Anzahlung zurück. Quelle:imaginemag.ch