Donnerstag, 27. August 2020

Mieteinnahmen versteuern


Vermieten Sie Ihre Immobilie, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Ob Miete oder Pacht, gewerblich oder privat: Einkünfte aus Immobilien müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten von den Steuern abzugsberechtigt sind.

Vom steuerbaren Einkommen abziehbar
Hypothekarzinsen
Unterhaltskosten: 
werterhaltende Maßnahmen, Instandstellungen oder Reparaturen
Jährliche Prämien für Versicherungen gegen Sachschaden (Brand, Wasser und Glas) und Gebäudehaftpflicht
Liegenschaftssteuer
Kehricht- und Abwassergebühren
Beiträge für Strassenunterhalt
Kosten für Verwaltung durch Dritte (Erhebung der Mietzinse, Betreibungen, Ausweisungen etc.)
Entschädigung für Hauswärter
kantonal geregelt: Gartenunterhalt
Investitionen in energiesparende Massnahmen am Gebäude 

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