Mieter von Sondereigentumseinheiten sollen verpflichtet werden,
Baumaßnahmen in der Wohnungseigentumsanlage zu dulden. Auch hinsichtlich
der Betriebskostenabrechnung ist eine Harmonisierung vorgesehen. So
soll künftig auch bei vermieteten Eigentumswohnungen im Verhältnis
zwischen dem vermietenden Eigentümer und dem Mieter die in der WEG
geltende Kostenverteilung maßgeblich sein.
Wer sich tiefergehend informieren möchte, findet den Referentenentwurf zur WEG-Reform hier.
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