Dienstag, 23. April 2019

Enteignungen nicht verfassungskonform?

In einem vorangegangenen Blogbeitrag hatten wir unsere Meinung zum Thema Verstaatlichungen von Immobilienkonzernen Ausdruck verliehen. Nun hat der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu einem eindeutigen Ergebnis kommt: Danach hat die Enteignung von Wohnungskonzernen vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance. Zwar ist das Volksbegehren zur Sozialisierung von mehr als 200.000 Wohnungen in Berlin erfolgreich angelaufen. Innerhalb weniger Stunden wurden bereits 15.000 Unterschriften gesammelt. Für einen Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens benötigt die Initiative 20.000 gültige Unterschriften – also ein greifbares Ziel. Aber anders als in der Schweiz gibt es in Deutschland keine Volksentscheide mit Rechtswirkung. Dieses Signal ist also eher ein politisches. Wobei wir bei der bereits geäußerten Meinung bleiben: Verstaatlichungen haben noch nie funktioniert – die DDR lässt grüßen.


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