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Dienstag, 23. April 2019
Enteignungen nicht verfassungskonform?
In einem vorangegangenen Blogbeitrag hatten wir unsere Meinung zum Thema
Verstaatlichungen von Immobilienkonzernen Ausdruck verliehen. Nun hat der Verband
Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. ein Rechtsgutachten in Auftrag
gegeben, das zu einem eindeutigen Ergebnis kommt: Danach hat die Enteignung von
Wohnungskonzernen vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance. Zwar ist das Volksbegehren
zur Sozialisierung von mehr als 200.000 Wohnungen in Berlin erfolgreich
angelaufen. Innerhalb weniger Stunden wurden bereits 15.000 Unterschriften
gesammelt. Für einen Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens benötigt die
Initiative 20.000 gültige Unterschriften – also ein greifbares Ziel. Aber anders
als in der Schweiz gibt es in Deutschland keine Volksentscheide mit
Rechtswirkung. Dieses Signal ist also eher ein politisches. Wobei wir bei der
bereits geäußerten Meinung bleiben: Verstaatlichungen haben noch nie
funktioniert – die DDR lässt grüßen.
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