Donnerstag, 5. August 2021

Wichtiges bei der Immobilien-Maklerwahl

Verkaufswillige sind gut beraten, sich Zeit zu nehmen, eine kurze und einfache Plus-Minus-Tabelle zu erstellen. Was spricht für diesen Makler und was spricht für einen Mitbewerber? Der Preis soll nicht das alleinige Kriterium sein. Nachfolgend einige wichtige Punkte: 

  • Schriftlicher Vertrag: Der Verkäufer soll auf einem schriftlichen, neutralen Vertrag bestehen. Es gibt verschiedene Musterverträge von verschiedenen Verbänden. 
  • Preis: Der Preis soll zusammen mit der Hausbank definiert werden. Vielleicht sind schon Vergleichspreise aus dem Umfeld bekannt. Der Makler ist normalerweise zu Beginn befangen, weil er das Mandat akquirieren möchte. 
  • Referenzen: Leider ist Makler keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder Quereinsteiger darf sich so nennen. Nur im Kanton Tessin ist eine kantonale Zulassung notwendig. Der ausgewählte Makler sollte über gute Referenzen, tatsächlich abgelegte und anerkannte eidgenössische Fachabschlüsse verfügen. Diese Titel darf nicht jeder benutzen. 
  • Provisionen: Ebenso wichtig ist es, das Kleingedruckte zu lesen. Dabei sind keine Provisionsgarantien zugunsten des Maklers zu akzeptieren, sondern nur solche, die fällig werden, wenn das Geschäft amtlich beurkundet ist. 
  • Drittkosten: Es sind nur Drittkosten zu akzeptieren, die nur nach einer Genehmigung belastet werden dürfen, zum Beispiel Inseratekosten. Broschüren, Verkaufsdossiers, Reisespesen, Besichtigungen etc. müssen in der Provision inkludiert sein.

 

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