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Dienstag, 3. August 2021
Versicherungsprämien für Gebäudeversicherung
Je nach Kanton können auch die Versicherungsprämien für die
Gebäudeversicherung, für Sachversicherungen und für die
Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer
Stockwerkeigentum besitzt, kann ebenso die Einzahlungen in den
Erneuerungsfonds als Abzug geltend machen. Da die kantonalen
Unterschiede aber doch stark variieren, lohnt es sich, die kantonalen
Wegleitungen genau durchzulesen und gegebenenfalls beim Steueramt direkt
nachzufragen.
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