Dienstag, 3. August 2021

Versicherungsprämien für Gebäudeversicherung

Je nach Kanton können auch die Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung, für Sachversicherungen und für die Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer Stockwerkeigentum besitzt, kann ebenso die Einzahlungen in den Erneuerungsfonds als Abzug geltend machen. Da die kantonalen Unterschiede aber doch stark variieren, lohnt es sich, die kantonalen Wegleitungen genau durchzulesen und gegebenenfalls beim Steueramt direkt nachzufragen.

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