Donnerstag, 29. April 2021

Immobilienverkauf: Mindestpreis oder Angebotspreis

In der Regel wird der Angebotspreis etwa 5 bis 8 % über dem tatsächlich zu erwartenden Verkaufspreis angesetzt, um einen ausreichenden Spielraum für Preisverhandlungen zu haben.

Es gibt aber auch andere Angebotsstrategien wie beispielsweise das Bieterverfahren, bei dem zunächst ein Mindestpreis festgesetzt wird. Der Angebotspreis sollte nicht zu hoch angelegt sein, da es sonst kaum eine Nachfrage oder Besichtigungswünsche gibt. Er sollte aber auch nicht zu niedrig gewählt werden, weil Käufer in der Regel noch Preiszugeständnisse erwarten und ein zu niedrig festgesetzter Angebotspreis in der Praxis kaum noch erhöht werden kann.

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