Wer eine vermietete Immobilie kauft, kann während der Haltedauer der Immobilie Abschreibungen auf den Gebäudewert
geltend machen sowie eventuelle Verluste von der Steuer absetzen. Dies
ist der Fall, wenn die Liegenschaft von einer Kapitalgesellschaft als
Erwerber gekauft wurde. Beim Verkauf wird der Gewinn wie folgt
ermittelt: Verkaufserlös abzüglich des ehemaligen Erwerbspreises plus
wertvermehrende Aufwendungen. Von diesem berechneten Wert lassen sich
steuerlich erlaubte Gewinnungskosten abziehen. Eine weitere fällige Steuer bei Kapitalanlageverkauf ist die Handänderungssteuer, die allerdings nicht in allen Kantonen erhoben wird. Quelle: immoverkauf24.ch
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