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Dienstag, 2. Juli 2019
Bundesrat befürwortet Sonder-AfA zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Deutschland
Es ist
vollbracht. Auch der Bundesrat befürwortet die Sonderabschreibung (SonderAfA) zur
Förderung des Mietwohnungsbaus in Deutschland. Diese soll für Bauanträge
gelten, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt
werden. Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre, 5%
der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer
geltend zu machen. Und das zusätzlich zur bereits geltenden linearen
Sonderabschreibung von 2%. Damit können also in den ersten vier Jahren
insgesamt 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung
steuerlich abgeschrieben werden. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist,
dass die Kosten 3.000 Euro/qm (ohne Grund und Boden) Wohnfläche nicht
übersteigen sowie auf mindestens zehn Jahre vermietet wird. Fachleute bezweifeln,
ob die Deckelung bei 3.000 Euro/qm zielführend ist.
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